Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
– Q-Stall Apartments
Vermieter:
HKA Immobilien GbR
Strackestr. 17
59929 Brilon
vertreten durch:
Christian Hülsbusch
Andreas Kaefer
Christian Abeler
1. Anreise / Abreise
Die Anreise ist ab 15.00 des Anreisetags möglich. Die Abreise muss am Abreisetag bis
spätestens 10.00 Uhr erfolgen.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer
Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter
oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige)
Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine
Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen
nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird
14 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen
nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als
Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Energie, Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns
entstandenen Schadens verpflichtet:
- vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 8. Tag vor
Mietbeginn keine Entschädigung - Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge
werden auf die Zahlungsweise zurückgezahlt, wie wir sie empfangen haben.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen
gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und
Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am
Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies
unverzüglich anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort
gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur
Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind
ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen
des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz
ausgeschlossen.
Stand: April 2022